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Interview: Rückmeldeverfahren NRW-Soforthilfe
Die Corona-Soforthilfe konnte zwischen dem 27. März und dem 31. Mai schnell und unbürokratisch beantragt werden von Unternehmen, die eines der vier „Oder-Kriterien“ für sich zutreffend sahen.
Die Soforthilfe ist für viele Unternehmer ein wichtiges Thema, das aber u.a. in NRW derzeit einige Fragen aufwirft, denn Anfang Juli begann das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes alle Antragssteller der NRW-Soforthilfe per E-Mail zu kontaktieren. Im Interview erklärt Ingo Kemmer von der AOS Unternehmensberatung GmbH, was es damit auf sich hat.
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