Derzeit stehen Unternehmer vor besonderen Herausforderungen in ihrem Arbeitsalltag. So ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Mitarbeiter und Kunden im Einzelhandel vorgeschrieben. Was aber, wenn ein Kunde keine Maske trägt? Darf der Unternehmer diesem Kunden unter Berufung auf das Hausrecht den Zugang zum Geschäft verweigern?
Quelle: optikernetz.de