Am 5. Oktober 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben veröffentlicht zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine.
Dort heißt es: „Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine stellt eine Zäsur dar. Die daraufhin erfolgten Sanktionen der EU waren und sind notwendig. Die Folgewirkungen des Krieges und der Sanktionen sind auch für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland schwerwiegend.“ Die Finanzämter würden diese besondere Situation bei nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen berücksichtigen. Dazu stünden den Finanzämtern neben der Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer eine Reihe von Billigkeitsmaßnahmen zur Verfügung.
Lesen Sie hier mehr dazu.
Quelle: optikernetz.de