Das Unternehmen eines Lesers hat durch Erreichen eines Umsatzziels automatisch an der Verlosung einer Urlaubsreise durch einen Fassungshersteller teilgenommen. So richtig mag sich aber der Unternehmer, der die gewonnene Reise dem umsatzverantwortlichen Mitarbeiter zusprach, doch nicht darüber freuen und fragte die Optikernetz-Redaktion, ob steuerliche Fallstricke bekannt seien.
Eine Rückfrage der Redaktion bei einem Steuerbüro ergab, dass der Gewinn des Preisausschreibens für das Unternehmen als solches unkritisch ist, wenn der Mitarbeiter den Preis (in der Regel in Form eines Gutscheines) in seiner Eigenschaft als Privatperson erhält.
Das Preisausschreiben diente als Incentive für die Generierung von mehr Umsatz. Der Anlass für den Gewinn sei daher sicherlich schon durch einen Umstand aus der beruflichen Tätigkeit begründet. Der Gewinn selbst aber falle durch seine Eigenschaft als reine Erholungsreise klar in die Privatsphäre.
Der Unternehmer sollte auf jeden Fall seinen eigenen Steuerberater von diesem Vorgang in Kenntnis setzen, der den Sachverhalt vor Hintergrund der Bekanntheit der individuellen Strukturen des Unternehmens genauer einschätzen kann.