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Gesetzliche Rentenversicherung: Besonderheiten bei der Selbständigkeit im Handwerk

Existenzgründer in der Augenoptik sollten sich bewusst machen, dass möglicherweise Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung…
2. Januar 2023

Existenzgründer in der Augenoptik sollten sich bewusst machen, dass möglicherweise Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Und unter bestimmten Voraussetzungen können ältere Unternehmer, die über die Beitragspflicht hinaus in der gesetzlichen Rentenversicherung geblieben sind, vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Optikernetz hat einige Infos zum Thema zusammengestellt:

So zählen Gewerbetreibende, „die in die Handwerksrolle eingetragen sind, persönlich die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen (zum Beispiel Meisterprüfung) und tatsächlich selbstständig arbeiten“, zum Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch als Gesellschafter einer in der Handwerksrolle eingetragenen Personengesellschaft ist man unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig. Bei einer in die Handwerksrolle eingetragenen Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) dagegen ist ein Gesellschafter nicht als Handwerker versicherungspflichtig. Versicherungspflicht kann aber dennoch bei bestimmten Konstellationen bestehen. Zur äußerst komplexen Thematik „GmbH-Geschäftsführer und Sozialversicherungspflicht“ berichtete Optikernetz bereits wiederholt.

Einen ersten Überblick gibt die Deutsche Rentenversicherung unter folgendem (externen) Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_Inhalt.html

Die Deutsche Rentenversicherung weist hier auch ausdrücklich darauf hin, dass man sich vor dem Start in die Selbständigkeit von ihr beraten lassen kann. So kann abgeklärt werden, ob man versicherungspflichtig ist und welche Rentenbeiträge fällig werden.

Unter folgendem Link kann auch eine Info-Broschüre heruntergeladen werden, aus der spezifische Informationen zum Handwerk hervorgehen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Auf Seite 20 heißt es unter anderem, dass man sich als selbständiger Handwerker auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen kann, wenn man mindestens 216 Monate (18 Jahre) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Das Ende von Pflichtbeiträgen bedeutet nicht das Ende der Altersvorsorge!

Man kann weiterhin freiwillig versichert sein und zusätzlich (oder stattdessen) privat vorsorgen. Und es kann sich durchaus lohnen, weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, wie aktuell geltende Bestimmungen zeigen, die Optikernetz im Zuge eines Leserhinweises auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales recherchieren konnte:

Mit Inkrafttreten der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze wurde für Menschen mit einer großen Lebensarbeitsleistung „zunächst die Möglichkeit geschaffen, nach 45 Beitragsjahren weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Altersgrenze ab dem 1. Juli 2014 vorübergehend auf 63 Jahre abgesenkt worden. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang wieder stufenweise um zwei Monate auf die zuvor geltende Altersgrenze. Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann folglich abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.“

Unter folgendem Link erhalten Sie eine ausführlichere Erläuterung auch zu dieser Thematik:

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/abschlagsfreie-altersrente.html

Neben der Deutschen Rentenversicherung ist auch der Steuerberater eine wichtige Anlaufstelle für alle Existenzgründer und Unternehmer, die sich mit dem Thema der gesetzlichen Altersvorsorge auseinandersetzen wollen.

Quelle: deutsche-rentenversicherung.de, bmas.de, optikernetz.de

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