Optikernetz berichtete kürzlich über GmbH-Geschäftsführer und die Sozialversicherungspflicht. Dazu erhielt die Optikernetz-Redaktion eine Frage.
Eine Existenzgründerin fragte nach, ob denn vom Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers trotzdem Lohnsteuer abgeführt werden muss.
Optikernetz klärt auf: Die Leserin lag mit ihrer Vermutung intuitiv richtig! Das Gehalt, das ein Gesellschafter-Geschäftsführer bezieht, ist der Lohnsteuer zu unterwerfen und als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG zu versteuern.
Quelle: optikernetz.de