In der vergangenen Woche veröffentlichten wir einen Beitrag zu einem aktuellen Antidiskriminierungsurteil. Daraufhin erreichten uns Reaktionen unserer Leserschaft und es entstand eine lebhafte Facebook-Diskussion.
In dem Artikel ging es um ein Gerichtsurteil, nach dem die Auswahl von nur zwei Anredeoptionen – nämlich Frau oder Herr – in Bestellprozessen von Online Shops, aber auch in Kontaktformularen diskriminierend sei. Ausgehend von diesem Artikel erreichten uns zahlreiche Reaktionen. Immer wieder wurde die Frage formuliert, wie auch in Geschäftskorrespondenz oder im Verkaufsgespräch agiert werden solle im Umgang mit Menschen, die sich weder dem weiblichen, noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugehörig fühlen.
Ihre Optikernetz-Redaktion bleibt dran. In Kürze werden wir einen Folgeartikel veröffentlichen, in dem wir hoffentlich alle Ihre Fragen beantworten können.
Quelle: optikernetz.de