Nicht schlecht gestaunt hatte ein Augenoptiker als er vor einigen Tagen Post der Bezirksregierung und hier vom Datenschutzbeauftragten der Region bekam. Was war passiert? Eine Kundin hatte sich über den Betrieb beschwert, da sie von diesem einen Geburtstagsgruß erhalten hatte. Dieser Geburtstagsbrief enthielt daneben noch einen Gutschein über einen Betrag beim Kauf eines Produktes oder einer Leistung, z.B. einer neuen Brille oder neuen Kontaktlinsen.
Die Kundin bezog sich bei ihrer Beschwerde darauf, dass der Augenoptiker besonders geschützte Daten für Werbezwecke verwendet hatte. Und dem Grunde nach hat sie Recht, da das Geburtstagdatum nicht zu den Listendaten gehört, die bis zu einem Widerruf des Adressaten grundsätzlich ungefragt für werbliche Zwecke genutzt werden können („Listenprivileg“). Zu den Listendaten gehören lediglich der Name und die postalische Anschrift eines Kunden, die Berufsbezeichnung und das Geburtsjahr.
Eigentlich sind diese Dinge seit einiger Zeit hinreichend bekannt, aber so wirklich rechnet man am Ende ja doch nicht damit, dass sich ein Kunde beschweren könnte. Die allermeisten Kunden werden sich auch weiterhin über die Grüße freuen oder diese zumindest nicht übel nehmen. Ob der Ärger mit einem von vielleicht tausend es aber wert ist, muss jeder Augenoptiker für sich entscheiden.
Möglich werden Geburtstagsgrüße, wenn der Kunde in die Nutzung von weiteren Daten neben dem Namen und der Adresse explizit eingewilligt hat. Hierzu hat Optikernetz bereits an verschiedenen Stellen berichtet:
- 06.09.2012: Datenschutz in der Augenoptik – Was gilt es in der werblichen Ansprache von Endverbrauchern ab sofort zu beachten?
- 24.05.2012: Neues aus dem Datenschutzdschungel
- 06.04.2010: Datenschutz in der Augenoptik – Was gilt es in der werblichen Ansprache von Endverbrauchern ab sofort und in Zukunft zu beachten? Teil 2
- 01.04.2010: Datenschutz in der Augenoptik – Was gilt es in der werblichen Ansprache von Endverbrauchern ab sofort und in Zukunft zu beachten? Teil 1
Der betreffende Betrieb ist jetzt zu einer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung aufgefordert. Die Innung wird ihn dabei unterstützen, die möglichen Schwierigkeiten zu minimieren. Über den weiteren Verlauf dieses Falls, der so viele Kollegen treffen könnte, werden wir Sie auf dem Laufenden halten.