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FAQ Katalog zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen FAQ Katalog zu Anwendungsfragen im Zuge der Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern freiwillig die so genannte Inflationsausgleichsprämie gewähren. Die Prämie kann bis zu 3.000 Euro betragen und im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 steuer- und sozialabgabenfrei gezahlt werden.
In Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden die FAQ zur Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz erstellt. In erster Linie werden steuerliche Fragen zum persönlichen und sachlichen Umfang der Steuerbefreiung beantwortet.
Sie finden die FAQ hier.
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