Wie die BG ETEM in ihrem Magazin „impuls“ mitteilt, steht derjenige, der gemeinsam mit anderen zur Arbeit fährt, bei Unfällen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Alle Mitfahrer müssen allerdings als Beschäftigte gesetzlich unfallversichert sein. Auch Umwege bei der Fahrt zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, weil nicht alle Mitfahrer im gleichen Betrieb arbeiten, seien durch die BG versichert. Der Versicherungsschutz gelte auch, wenn die Fahrgemeinschaft nur unregelmäßig stattfindet. Auf dem Hin- und Rückweg besteht für sie der gleiche Versicherungsschutz wie für Beschäftigte, die allein fahren.
Wer der Umwelt etwas Gutes tun will, muss sich um die Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung keine Gedanken machen. Zudem kann man als Inhaber besten Gewissens die Anregung geben, dass sich Mitarbeiter, die identische Arbeitszeiten haben und gegenseitig „am Weg liegen“, für eine Fahrgemeinschaft zusammenschließen dürfen.