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Erneute Betrugsmasche

Erneut wandte sich ein Leser an die Optikernetz-Redaktion mit der Vermutung einer Fake-Mail, die zur Zahlung einer Rechnung…
14. Januar 2022

Erneut wandte sich ein Leser an die Optikernetz-Redaktion mit der Vermutung einer Fake-Mail, die zur Zahlung einer Rechnung aufforderte. Immer wieder erreichen uns solche Nachrichten und wir berichten, wie zuletzt Anfang Dezember 2021. Auch diesem neuen Hinweis ging die Redaktion nach.

In der Nachricht an den Augenoptikbetrieb hieß es: "Sehr geehrte Mr [...],

Hiermit erhalten Sie Ihre Rechnung für die KGE-Registrierung von augenoptikmustermann.de (Anmerkung der Redaktion: Domainname geändert). Sie finden dies im Anhang. Wir möchten den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer [...]. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Überweisung innerhalb der Zahlungsbedingung von 14 Tagen erfolgen muss, dies steht im Zusammenhang mit unseren geltenden Regeln zur Registrierung von geistigem Eigentum. Berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit Ihrer Bank. Wenn Sie Fragen zur Rechnung haben oder diese nicht rechtzeitig und / oder nicht vollständig bezahlen können, wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Zahlungsbedingung an den Kundenservice."

Der Betrieb wunderte sich, denn einen Auftrag hatte er nicht erteilt. Die Vermutung: Hierbei handelt sich um eine Betrugsmasche.

Auffällig sind bereits die Anrede sowie Rechtschreib- und Grammatikfehler. Außerdem hat unsere Recherche ergeben, dass die angegebene Firmenadresse wohl nicht stimmt, denn die angegebene Straße war im genannten Ort nicht auffindbar.

Sucht man nach dem Unternehmen und einigen Stichworten der Nachricht im Internet, stößt man auf Warnungen wie einer des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA):

https://www.dpma.de/dpma/service/gebuehren/irrefuehrende_zahlungsaufforderungen/index.html

In einem Abschnitt der Meldung warnt das DPMA, dass zum Teil irreführende Rechnungen zur Registrierung von Domainnamen an Inhaber von Domains versandt werden. Dies entspricht dem vorliegenden Fall. Das Amt nennt einige Unternehmen, die ihm in diesem Zusammenhang bekannt sind und weist ausdrücklich daraufhin, das es keine Verbindung dieser Unternehmen zum DPMA gebe. Auch das Unternehmen, von dem unser Leser kontaktiert wurde, ist hier gelistet.

Generell sollte man immer vorsichtig sein, wenn man Zahlungsaufforderungen erhält, die man nicht zuordnen kann. Zahlungen sollten nicht einfach getätigt werden. Im vorliegenden Fall scheint die Skepsis unseres Lesers berechtigt gewesen zu sein und seine Reaktion, nämlich nicht zu reagieren, scheint genau richtig.

 

Quelle: optikernetz.de

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