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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
Mit der am 9. Juni 2021 beschlossenen Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wurden vom Bundeskabinett die erleichterten Zugangsvoraussetzungen um weitere drei Monate verlängert.
Alles Wichtige und Wissenswerte finden Sie auf den Internetseiten der Arbeitsagentur zum Nachlesen: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/
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