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Erhöhung des Rundfunkbeitrags ­– Was Sie jetzt wissen müssen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (5. August 2021) entschieden, dass der Rundfunkbeitrag erhöht werden darf. Was bedeutet…
5. August 2021

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (5. August 2021) entschieden, dass der Rundfunkbeitrag erhöht werden darf. Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?

Vorausgegangen war der heutigen Entscheidung ein Koalitionsstreit in Sachsen-Anhalt. Aufgrund dieses Streits wurde der Rundfunkbeitrag nicht, wie ursprünglich geplant, zum 1. Januar dieses Jahres erhöht. Dagegen hatten die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio Verfassungsbeschwerde eingelegt. Heute nun die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Erhöhung des Beitrags kommt. Privathaushalte zahlen nun zukünftig statt 17,50 Euro monatlich 18,36 Euro. Auch für Unternehmer gilt die Erhöhung der Rundfunkgebühren.

Was ist nun zu tun?

Die gute Nachricht: Sie müssen erst einmal nichts tun! Auf Nachfrage beim Beitragsservice heißt es, für alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gelte: „Sie müssen nichts aktiv unternehmen“. Und das unabhängig davon, ob es sich um Privatleute oder Unternehmer handelt. Weiter heißt es: „Beitragszahlende zahlen den Rundfunkbeitrag zunächst weiter wie gewohnt bzw. wie auf den Zahlungsaufforderungen angegeben. Der Beitragsservice wird mit Umsetzung der Änderungen auf die Beitragszahlenden zukommen. Alle Informationen werden rechtzeitig auch auf rundfunkbeitrag.de veröffentlicht.“

Einen Anhaltspunkt für die künftige Beitragshöhe für Betriebsstätten biete auch die Beitragsstaffel auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de. Diese werde in Kürze aktualisiert.

Quelle: optikernetz.de

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