Keine Einträge vorhanden
Erfolg für die Augenoptik: Einstufung von Fluoreszein
Nach zehn Jahren konnten der europäische Augenoptikerverband ECCO und auf nationaler Ebene der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) bei der Einordnung von Fluoreszein einen großen Erfolg erzielen.
Im aktuell veröffentlichten „Leitfaden zur Abgrenzung zwischen Medizinprodukten und Arzneimitteln gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte“ wird klargestellt, dass Fluoreszein-Streifen, die nur für die Anpassung von Kontaktlinsen eingesetzt werden, als Medizinprodukte und nicht als Medikamente anzusehen sind.
Diese Klarstellung bedeutet einen großen Erfolg nicht nur auf berufspolitischer Ebene. Vor über zehn Jahren wurden Überlegungen geäußert, Fluoreszein unabhängig von der Darreichungsform und dem Anwendungsfall stets als Medikament anzusehen. Das hätte es Augenoptikern unmöglich gemacht, diese Teststreifen im Rahmen der Versorgung mit formstabilen Kontaktlinsen zu verwenden.
Die Klassifizierung der Fluoreszein-Streifen als Medizinprodukt sichert somit die Versorgung der Kunden mit formstabilen Linsen und zeigt einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Berufsverbände auf allen Ebenen ist!
Ihr Draht zur Redaktion
Wir kommunizieren gern! Sie auch?
Fragen, Anregungen oder einfach mal so – rufen Sie uns an
oder schreiben Sie uns.
Newsletter abonnieren
Mit unseren Newslettern erhalten Sie genau die News, die Sie brauchen - kostenlos und direkt in Ihre Mailbox.