In dem Verfahren der Techniker Krankenkasse gegen zahlreiche Augenoptiker fand in dieser Woche ein Termin vor dem Bundessozialgericht in Kassel statt.
Nachdem zuvor noch das Sozialgericht Aachen und das Landessozialgericht NRW die betroffenen Augenoptiker dazu verurteilt hatte, „sämtliche Unterlagen“ zu allen Versorgungsfällen der Jahre 2001-2003 an die TK herauszugeben, hob nun das Bundessozialgericht auf die Revision der betroffenen Unternehmen, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Schütze, Dortmund, diese Urteile auf und wies die Klage der TK ab.
In der nächsten Woche wird Optikernetz ausführlich über das Verfahren und das Urteil berichten und hierzu Rechtsanwalt Dr. Schütze interviewen.