Das Verfahren des elektronischen Einkommensnachweis ELENA wird eingestellt. Das haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben.
Die bisher gespeicherten Daten sollen umgehend gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Als Hauptgründe für den Stopp von ELENA führen die Ministerien vor allem die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur sowie datenschutzrechtliche Bedenken an.
Da die Betriebe laut Gesetz bis auf Weiteres zur Meldung von ELENA-Datensätzen verpflichtet sind, wird das BMWi in Kürze einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorliegen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände allerdings bestätigt, dass Unternehmen nicht mit Nachteilen rechnen bzw. keine Bußgeldzahlungen befürchten müssen, wenn sie bereits von jetzt an keine ELENA-Meldungen weitergeben.