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Elektronischer Kostenvoranschlag

Zum 1. Februar 2023 wird die Verwendung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) auch in der Augenoptik verpflichtend.…
14. Juli 2022

Zum 1. Februar 2023 wird die Verwendung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) auch in der Augenoptik verpflichtend.

Der elektronische Kostenvoranschlag soll Prozesse vereinfachen. Da Augenoptiker spätestens ab Februar 2023 den elektronischen Kostenvoranschlag umsetzen müssen, gilt es jetzt, sich vorzubereiten.

Die Umsetzung erfolgt nur über zugelassene und zertifizierte Dienstleister. Für die Abwicklung des eKV gibt es drei Plattformen, mit denen die gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten. Allerdings arbeiten (noch) nicht alle gesetzlichen Krankenkassen auch tatsächlich mit allen drei Plattformen. Auf den Internetseiten der Krankenkassen findet man hierzu meist die nötigen Informationen.

Augenoptikbetriebe können sich direkt bei einer oder allen der drei existierenden Plattformen anmelden. Auch möglich ist es, den eKV über die eigene Branchensoftware abzuwickeln oder aber über ein Abrechnungszentrum, wenn eines genutzt wird.

Augenoptiker können hier ihre Branchensoftwareanbieter oder ihr Abrechnungszentrum ansprechen, um sich über Voraussetzungen und Ablauf zu informieren. Mitglieder in einer Augenoptikerinnung erhalten Informationen bei ihrer Innung.

Quelle: optikernetz.de

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