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Bundesrat stimmt Infektionsschutzgesetz zu

Nachdem gestern bereits der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht hat, hat jetzt auch der Bundesrat…
19. November 2021

Nachdem gestern bereits der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht hat, hat jetzt auch der Bundesrat dem neuen Gesetz zugestimmt. Ein kurzer Überblick.

Beschlossen wurde die Einführung eines bundeseinheitlichen Maßnahmenkatalogs zur Eindämmung der Infektionszahlen in Zusammenhang mit Covid-19. Die neuen Regelungen sollen vorläufig bis zum 19. März 2022 unabhängig von einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können.

Zu den im Gesetz genannten Punkten gehören z.B. Abstandsgebote, Maskenpflicht, die verpflichtende Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Hygienekonzepte sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden.

Weitere Regelungen betreffen u.a. eine Erweiterung des Kinderkrankengelds, Homeoffice-Pflicht oder Sonderregelungen in der Pflege.

Von besonderem Interesse dürfte für viele die Entscheidung zu Zugangsbeschränkungen (3G, 3G plus, 2G und 2G plus) sein. Das neue Gesetz sieht 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Nahverkehr vor.

Nicht mehr möglich sollen flächendeckende Geschäfts- und Schulschließungen sein.

Die konkreten Auswirkungen auf Augenoptikbetriebe – abgesehen von der 3G-Regelung am Arbeitsplatz – sind derzeit noch nicht klar. Wir werden weiter darüber informieren.

Quelle: optikernetz.de

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