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Brillenparty.de – Berufungsverfahren endet mit Niederlage
In dem wettbewerbsrechtlichen Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen eine sog. Brillenstylistin hat am 27. August 2020 im Rahmen der Berufungsinstanz der Termin vor dem OLG Hamm stattgefunden. Die Klage der Wettbewerbszentrale wurde abgewiesen.
Das Ergebnis ist für alle Unterstützer sehr überraschend. Das Landgericht Essen hatte noch in Teilen die Klage der Wettbewerbszentrale positiv beschieden.
Nach Eingang des Urteils nebst Entscheidungsgründen wird dieses von den Wettbewerbshütern und dem ZVA geprüft. Anschließend wird entschieden, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde sinnvoll ist. Entgegen der in einem Hinweis erfolgten Ankündigung des Senats wurde die Revision zum Bundesgerichtshof nämlich nicht zugelassen.
Optikernetz wird den Sachverhalt weiter für Sie beobachten und weiter berichten.
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