Erneut macht Brillen.de auf sich aufmerksam. In einer aktuellen Pressemeldung informiert das Unternehmen über ein neues Geschäftsmodell: Die Minivariante des bereits bekannten – und diskutierten – Digital Service Hub.
In der Meldung heißt es: „In den eigens von brillen.de kreierten Mini Digital Service Hubs findet der Brillenkauf vollkommen digital und selbstbestimmt statt und das ganz spontan, ohne vorherige Terminbuchung. […] Bei Fragen steht selbstverständlich auch ein Mitarbeiter vor Ort zur Verfügung.“
Diese Mini-Geschäfte, in denen sich die Kunden selbstständig machen können was die Brillenauswahl angeht und in denen eine digitale Augenglasbestimmung möglich sein soll, wurden bundesweit in Einkaufszentren platziert.
Aber wie ist dieses Geschäftsmodell handwerksrechtlich zu bewerten? Immerhin zählt die Augenoptik zu den Gesundheitsberufen und es besteht bekanntermaßen Meisterpflicht. Nach Einschätzung des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen ist die Sachlage eindeutig: Auch diese Pop-up-Stores müssen in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Optikernetz wird das Thema weiter für Sie beobachten.
Quelle: optikernetz.de; Bild: SuperVista AG/brillen.de