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BAG-Urteil vom 13.09.2022 zur Arbeitszeiterfassung – Auswirkungen auf die Arbeitswelt

Arbeitgeber sind verpflichtet die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Das hat nun das Bundesarbeitsgericht…
16. September 2022

Arbeitgeber sind verpflichtet die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Das hat nun das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil bestätigt. Die Begründung des Urteils steht noch aus. Zur Frage, wie die Arbeitszeit zu dokumentieren ist, hat das Gericht nichts gesagt. Da muss der Gesetzgeber ran.

Im Arbeitszeitgesetz finden sich die Regelungen zur Arbeitszeit. In § 16 Abs. 2 dieses Gesetzes ist festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Mehrarbeit aufzuzeichnen. Damit beschränkte das deutsche Recht die Aufzeichnungspflichten auf Arbeitszeiten, die über die vertragliche oder betriebsübliche Arbeitszeit hinausgehen.

Das BAG ist in seinem jüngsten Urteil darüber hinausgegangen und begründet die Pflicht der Arbeitgeber mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes.

Zunächst einmal hat das BAG nur festgestellt, dass es eine Arbeitszeiterfassung geben muss. Wie diese konkret aussehen soll – ob elektronisch, mit der Stechuhr oder ganz anders – muss der Gesetzgeber entscheiden. Es bleibt abzuwarten, wie die Ausgestaltung aussieht und ob es Regelungen für kleinere Unternehmen gibt.

Empfehlenswert ist allerdings heute schon, die Dokumentation der Arbeitszeit ernst zu nehmen.

In den meisten Unternehmen in der Augenoptik gibt es Einsatzpläne und dabei auch eine Dokumentation der Arbeitszeit. Das Thema Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit spielen hier überwiegend keine Rolle. In zentralen Verwaltungen von Unternehmen sieht das schon anders aus.

Quelle: optikernetz.de

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