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Aufgepasst bei TSE Zertifikaten

Seit 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion in Deutschland mit einer zertifizierten technischen…
19. Juli 2022

Seit 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion in Deutschland mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Es sind einige TSE-Lösungen erhältlich. Beachtet werden muss die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Zertifikate.

So informiert beispielsweise das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dass das Zertifikat BSI-K-TR-0491-2021 nur noch bis zum 7. Januar 2023 gültig ist. Die Voraussetzungen für eine Anschlusszertifizierung seien nicht erfüllt worden. Siehe dazu: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_TR/Technische_Sicherheitseinrichtungen/BSI-K-TR-0491-2021.html

 Was bedeutet das für Betriebe?

Es ist ratsam, dass sich Betriebe, die bereits eine TSE nutzen, zeitnah an ihren Kassenhardware- oder Kassensoftwarehändler wenden.

Betriebe, die von der Übergangsregelung für bauartbedingt nicht mit einer TSE aufrüstbaren Registrierkasse Gebrauch gemacht haben, sollten sich informieren, welche TSE in neuen Kassen eingesetzt wird. Sollten sie eine Kasse erwerben, bei der eine TSE implementiert wurde, deren Zertifikat abläuft, sollten sie sich bewusst sein, dass eine Nutzung nach dem Ablaufdatum des Zertifikats nicht möglich ist.

Quelle: optikernetz.de

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