Was tun, wenn montags Berufsschule ist, der Ausbildungsbetrieb aber generell montags geschlossen hat.
Wie ist die Berufsschulzeit anzurechnen? Bei volljährigen Auszubildenden ist diese Frage leicht zu beantworten: Da keine Freistellung von der betrieblichen Arbeitszeit erfolgen muss, muss auch keine angerechnet werden.
Betriebe sollten aber darauf achten, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird, die Berufsschulzeit wird hierbei mitgezählt).
Bei minderjährigen Lehrlingen wird ein solcher Berufsschultag gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz mit der tatsächlichen Zeit auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.
Wichtig ist es aber hier zu beachten, dass der Azubi an den übrigen fünf Werktagen nicht voll beschäftigt werden darf (Fünf-Tage-Woche).