… sind auch die Fragen zur Urlaubsberechnung wieder aktuell.
Sehr häufig gibt es Unstimmigkeiten bei der Urlaubsberechnung für Teilzeitkräfte, wenn die Feiertage Wochentage sind. Ideal ist häufig, den Urlaubsanspruch in Arbeitstage umzurechnen.
Dies geschieht mit folgender Formel: Anspruch in Werktagen geteilt durch 6 x tatsächliche Arbeitstage pro Woche. Der so errechnete Urlaubsanspruch ergibt den Urlaubsanspruch des jeweiligen Mitarbeiters in Arbeitstagen.
Der Mitarbeiter muss dann nur noch an Tagen Urlaub nehmen, an denen er auch gearbeitet hätte. Diese Regelung erleichtert die Urlaubsgewährung bei Urlaubsstückelungen, in denen sich z.B. Feiertage oder ohnehin freie Tage in der Woche befinden.