Wie zurzeit verschiedene Medien vermelden, gilt für Facebook-Präsenzen von Unternehmen Impressumspflicht. Auch wenn Facebook derzeit keine „werkseitige“ Möglichkeit bietet, Impressumsangaben in einer entsprechenden Rubrik zu hinterlegen,…
… so befand das Landgericht Aschaffenburg mit Urteil vom 18.08.2011 (Az. 2 HK O 54/11), dass Unternehmer in ihrem Facebook-Auftritt die üblichen Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz – also ein Impressum – leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar zur Verfügung stellen müssen.
Dem Urteil vorausgegangen war eine Unterlassensklage eines Wettbewerbers eines Unternehmers, sein Facebook-Profil fortan nicht mehr ohne erforderliche Pflichtangaben zu betreiben. Gewerbliche Nutzer müssen demnach eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn sie ihr Facebook-Profil zu Marketingzwecken nutzen und nicht nur eine rein private Nutzung vorliegt.
Die Richter stellten aber klar, dass es ihrer Meinung nach ausreiche, wenn auf Facebook ein Link zum Impressum auf der eigenen Internetsite gesetzt werde. Es bestehe keine Notwendigkeit, dass sich das Impressum unter der Domain des jeweiligen Mediums (hier Facebook) befände. Hierbei gilt im Übrigen zu beachten, dass ersichtlich ist, dass sich das „zentrale“ Impressum auch ausdrücklich auf das Telemedium Facebook bezieht.
Das Impressum muss auf der Facebook-Seite einfach und effektiv optisch wahrnehmbar und ohne langes Suchen auffindbar sein. Laut Auffassung der Richter stellte die Verwendung der werksseitigen „Info“-Funktion ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz dar.
Das Urteil ist nach unseren Informationen rechtskräftig.
Wie können Sie Abmahnungen vermeiden?
Sie sollten auf keinen Fall abwarten, bis Facebook eine eigene Lösung für das Problem bereitstellt! Facebook verfügt derzeit nicht über eine entsprechende Funktionalität, mit der eigene Seiten mit freien Textinhalten gestaltet werden können. Die Redaktion hat in den vergangenen Tagen keine Mühen gescheut, verschiedene Möglichkeiten auszuprobieren.
Möglichkeit 1:
Eine auf den ersten Blick einfache und schnelle Möglichkeit, den geforderten Button (im Facebook-Jargon: „Reiter“) für das Impressum auf die Unternehmenspräsenz zu bekommen, ist das Einbinden einer Impressum-App. Von gratis bis kostenpflichtig: Zurzeit hält eine wachsende Anzahl von Internet- und Social-Media-Agenturen sowie anderen Organisationen spezielle Impressum-Apps zur Einbindung bereit. Eine Stichprobe der Redaktion hat ergeben, dass die AGB, in die man einwilligen muss, oft nicht unproblematisch sind. Die an den Reiter angebundene Internetseite mit den Impressumsangaben liegt in der Regel im (externen) Webspace des jeweiligen Anbieters der App. Ein Anbieter der Stichprobe kann hier beispielsweise nur eine 80%ige Erreichbarkeit des Impressums im Kalendermonat garantieren. Das kann nicht Sinn eines Impressums sein. Ebenfalls muss der jeweiligen App in der Regel voller Zugriff auf die Profilinformationen des Administrators der Facebook-Präsenz gewährt werden. Spätestens an dieser Stelle hat die Redaktion die Installation abgebrochen.
Möglichkeit 2:
Wer sich bezüglich Verfügbarkeit und Datenschutz ganz sicher gehen will, erstellt im Entwicklermodus von Facebook einen eigenen „Reiter“ im linken Bereich der Facebook-Seite mit der unmissverständlichen Bezeichnung „Impressum“. Mittels dieser Do-it-yourself-App kann dann im mittleren Hauptlesebereich der Facebook-Seite eine Internetseite eingeblendet werden, welche die notwendigen Pflichtangaben enthält. Sie können Ihrer eigenen „App“ sogar ein Logo geben. Die eingebundene Internetseite mit dem Impressumtext kann sich zum Beispiel in Webspace („FTP“) Ihrer eigenen Internetpräsenz befinden. Ausführliche Anleitungen zur Erstellung einer eigenen Impressum-App finden sich bereits im Internet und sind über Suchmaschinen auffindbar. Achtung: Facebook verlangt seit Anfang Oktober auch eine zweite Linkvariante der Ziel-URL, die über das abgesicherte „https“-Protokoll abrufbar ist. Das Impressum ist für eingeloggte Facebook-Nutzer sonst nicht sichtbar!
Möglichkeit 3:
Erst vor wenigen Tagen tauchte im Netz die Idee auf, sich des Welcome-Tabs zu bedienen. Die unter Facebook-Page-Admins sehr beliebte App „Static HTML: iframe tabs“ erlaubt es, einen statischen HTML-Inhalt im Hauptlesebereich zu hinterlegen, üblicherweise einen Willkommenstext oder ähnliches. In der Facebook-Funktion „Seite bearbeiten“ kann man dem installierten Welcome-Reiter einen individuellen Namen geben und ihn somit von „Welcome“ in „Impressum“ umbenennen.