Optikernetz berichtete in der vergangenen Woche über die Pläne, einen elektronischem Heilberufs- und Berufsausweis einzuführen. Im eGBR-Fachbeirat setzt sich der ZVA schon in den frühen Konzeptionsphasen aktiv für die Interessen unseres Berufs ein. Sigrun Schmitz, Abteilung Betriebswirtschaft und Krankenkassen, erläutert uns den aktuellen Stand der Dinge:
„Wenn das ‚digitale Rezept‘ (eRezept) kommt, muss man aufpassen, dass die Leistungserbringer und somit auch die Augenoptiker auf diese Daten zugreifen können. Daher beobachtet der ZVA auch die Entwicklungen in diesem Zusammenhang genau und ist im Fachbeirat des eGBR vertreten.
Allerdings ist es noch nicht absehbar, wann das eRezept kommen wird, da es erhebliche datenschutzrechliche Bedenken gibt. Es wird vermutlich noch Jahre dauern, bis es so etwas wie das eRezept geben wird.
Letztlich geht es dem ZVA darum sicherzustellen, dass auch bei einer zukünftigen weiteren Digitalisierung der Abläufe, also beim weiteren Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur, der Augenoptiker als Leistungserbringer seine Aufgaben weiterhin ausüben kann wie bisher und auch die gleichen Rechte hat wie bisher (Stichwort: eigenverantwortliche Versorgung – Berechtigungsschein).
Aus dem gleichen Grund möchte der eGBR eine direktere Einbindung der Gesundheitsberufe in die Arbeiten an der Telematikinfrastruktur erreichen, die bislang so gesetzlich nicht vorgesehen ist.“