Ein Augenoptiker aus Düsseldorf wurde von einem Frankfurter Finanzdienstleister angeschrieben. Da sein Kartenterminal nicht den neuen Sicherheitsstandards entspräche, müsse er nun den nicht gedeckten Geldbetrag einer Transaktion begleichen. Diese fand an seinem Terminal unter missbräuchlicher Verwendung einer Kreditkarte statt.
„Leider handelt es sich bei der Transaktion um einen missbräuchlichen Einsatz der Kreditkarte. Diese verfügt über einen EMV-Chip. Da Ihr Terminal nicht chipfähig ist, konnte der Kartenmissbrauch stattfinden; an einem chipfähigen Terminal wäre die Transaktion abgelehnt worden. Ihr Kundenkonto wird daher mit EUR xxx,xx (brutto) belastet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund internationaler Regularien und Verträge an diese Vorgehensweise gebunden sind.“
Der so genannte EMV-Standard, dessen Name sich aus den drei Kartengesellschaften Europay International (heute MasterCard Europe), MasterCard und VISA ableitet, wird stetig weiterentwickelt. 2008 wurde er in der Version 4.2 vorgestellt. Anstelle des grundsätzlich manipulierbaren Magnetstreifens wird bei aktuellen Kartenterminals der als fälschungssicher geltende EMV-Chip der Kreditkarte ausgelesen.
Augenoptiker sollten in ihrem eigenen Interesse sicherstellen, dass ihr Kartenterminal aktuelle Sicherheitsstandards erfüllt. Der Kollege aus Düsseldorf hatte Glück im Unglück. Es ging bei der Transaktion „nur“ um den Gegenwert von zwei Sonnenbrillen.
Über die AOS Augenoptiker Service GmbH beispielsweise ist ein EMV-taugliches EC-Cash System erhältlich. Nähere Informationen erhalten Sie hier.